Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Filtergeräte benutzen, sind vom Unternehmer in der Benutzung zu unterweisen. Unsere Schulung umfasst die von der BG vorgeschriebenen theoretischen Inhalte als auch praktische Übungen zur sicheren Handhabung von Filtergeräten und wird von hauptberuflichen Feuerwehrkräften durchgeführt. Mit unserer Schulung erfüllen Unternehmer die gesetzlichen Pflichten nach § 3 Abs. 1 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ zur Schulung der Mitarbeiter.
Wir unterstützen einfach und effizient bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur jährlichen Wiederholungsunterweisung und ermöglichen den praxisnahen Austausch für Filtergeräteträger/innen mit erfahrenen Feuerwehrmännern.
Die Teilnehmenden kennen die Gefahren bei Tätigkeiten, die den Einsatz von Filtergeräten erfordern. Sie schätzen Gefahren richtig ein und schützen sich dagegen. In ihrer täglichen Arbeit verwenden sie Filtergeräte sachkundig und ordnungsgemäß.
Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit umluftabhängige Atemschutzgeräte tragen.
Zweck des Atemschutzes
Regelwerke für Atemschutz
Zusammensetzung und Einwirkung der in Betracht kommenden Schadstoffe
Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus
Atmung des Menschen
Physiologische Gesichtspunkte, Belastung durch Atemschutzgeräte
Filtergeräte: Aufbau und Wirkungsweise
Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer, Austausch verbrauchter Filter
Anlegen der Filtergeräte, Verhalten während des praktischen Gebrauchs
Wahrnehmen des Filterdurchbruchs (Beeinträchtigung bei Störung des Geruchs- und Geschmackssinnes)
Instandhaltung (z. B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung)
Entsorgung
Trage- und Belastungsübung
Die Unterweisung zu betriebsinternen Abläufen, Verhaltensweisen und spezifische Herstellerangaben liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung nach G 26.2
Kein Bart (auch kein Dreitagebart) und keine Koteletten im Bereich der Dichtlinie der Maske (keine Irritation im Bereich der Dichtlinie der Atemschutzmaske). Eine Teilnahme ist nur möglich, sofern die Dichtlinie der Atemmaske gegeben ist.
Nicht kontaminierte, saubere persönliche Schutzausrüstung (PSA) analog zum Arbeitseinsatz unter Atemschutz inkl. eventuell Maskenbrille bei Brillenträgern
Der vorgeschlagene Termin auf unserer Webseite passt nicht? Sie haben eine Gruppe von Mitarbeitern zu schulen? Melden Sie uns gerne bei uns.
Bei Bedarf kann die Schulung auch bei Ihnen vor Ort für Ihre Mitarbeitergruppe durchgeführt werden. Bezüglich der Erfordernisse bei Ihnen im Unternehmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
8:30 - ca. 11:30 Uhr
Eine Auswahl an Getränken und Snacks wird im Schulungsraum bereitgestellt. Die Schulung endet vor der Mittagspause.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Parkausweis für den Chemiepark GENDORF werden gebeten, den frei zugänglichen Parkplatz am Kraftwerk zu benutzen.
Anfahrtsplan: www.bit-gendorf.de/-/media/Internet/bit_gendorf_de/PDF/Gendorf_Chemiepark_Anfahrtsplan.ashx
Anmeldung für:
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