Die Schulung umfasst die von der BG vorgeschriebenen theoretischen Inhalte als auch praktische Übungen zur sicheren Handhabung der Geräte und wird von hauptberuflichen, erfahrenen Feuerwehrkräften durchgeführt. Wiederholungsunterweisungen sind bei Trägern von Isoliergeräten für den Arbeitseinsatz jährlich durchzuführen. Durch unsere Schulung erfüllen Sie alle Anforderungen gemäß der PSA-Benutzungsverordnung (§ 3 Abs. 1) und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (§ 31). Wir unterstützen einfach und effizient bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Die Teilnehmer wiederholen und vertiefen Ihre Kenntnisse zum Thema Atemschutz. Sie kennen die Gefahren durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel und wissen sich zu schützen. Sie wenden Atemschutzgeräte richtig an und erweitern ihr Praxiswissen.
Personen, die zur Ausführung bestimmter Tätigkeiten ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät benötigen.
Zweck des Atemschutzes
Regelwerke für den Atemschutz
Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe
Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus
Atmung des Menschen
Psychologische Gesichtspunkte, Belastung durch Atemschutzgeräte
Einteilung, Aufbau, Wirkungsweise und Prüfung der Atemschutzgeräte
Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer (Tragezeitbegrenzung)
Anlegen der Atemschutzgeräte und Schutzanzüge (Theorie)
Verhalten unter Atemschutz bei Übung und Flucht
Instandhaltung (z. B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung)
Entsorgung
Trage- und Belastungsübungen
Die Unterweisung zu betriebsinternen Abläufen, Verhaltensweisen und spezifische Herstellerangaben liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.
Vorherige Teilnahme an der Schulung "Atemschutz - Grundkurs für Isoliergeräte"
Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3
Kein Bart (auch kein Dreitagebart) und keine Koteletten im Bereich der Dichtlinie der Maske (keine Irritation im Bereich der Dichtlinie der Atemschutzmaske). Eine Teilnahme ist nur möglich, sofern die Dichtlinie der Atemmaske gegeben ist.
Nicht kontaminierte, saubere persönliche Schutzausrüstung (PSA) analog zum Arbeitseinsatz unter Atemschutz inkl. eventuell Maskenbrille bei Brillenträgern
Der vorgeschlagene Termin auf unserer Webseite passt nicht? Sie haben eine Gruppe von Mitarbeitern zu schulen? Melden Sie uns gerne bei uns.
Bei Bedarf kann die Schulung auch bei Ihnen vor Ort für Ihre Mitarbeitergruppe durchgeführt werden. Bezüglich der Erfordernisse bei Ihnen im Unternehmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
8:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr
Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Parkausweis für den Chemiepark GENDORF werden gebeten, den frei zugänglichen Parkplatz am Kraftwerk zu benutzen. Anfahrtsplan: www.bit-gendorf.de/-/media/Internet/bit_gendorf_de/PDF/Gendorf_Chemiepark_Anfahrtsplan.ashx
Eine Auswahl an Getränken und Snacks wird im Schulungsraum bereitgestellt. Die Schulung endet vor der Mittagspause.
Anmeldung für:
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