Um an der IHK-Prüfung teilnehmen zu können, muss bis zur ersten schriftlichen Teilprüfung eine der folgenden Voraussetzung erfüllt sein:
-
erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
-
erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
-
eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis (ohne vorangegangene Berufsausbildung)
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt durch die IHK.
Die Teilnahme am Lehrgang ist grundsätzlich auch ohne Anmeldung zur IHK-Prüfung möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Lehrgang inhaltlich gezielt auf die IHK-Prüfung vorbereitet.
Bis zum Ende des Lehrgangs ist zudem der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vorzulegen. Der sogenannte „AdA-Schein“ ist nicht Bestandteil dieses Lehrgangs. Sofern Sie diesen Nachweis noch nicht besitzen, buchen Sie bitte zusätzlich einen entsprechenden AdA-Lehrgang.
Wir empfehlen, den AdA-Lehrgang idealerweise vor Beginn des Meisterlehrgangs zu absolvieren, um terminliche Überschneidungen zu vermeiden.
Link zum AdA-Lehrgang:
https://www.bit-gendorf.de/Lehrgaenge/Ausbildung%20der%20Ausbilder%20AEVO