Brandschutz

Brandschutzhelfer

Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz in der Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Im Speziellen ist bei der Bekämpfung von Bränden und Evakuierung von Arbeitnehmern die Ausbildung von Brandschutzhelfern unverzichtbar. Diese Regelungen sind die Anforderungen an Brandschutzhelfer aus der ASR A2.2. und Pflicht des Unternehmers nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Durch die Ausbildung von Brandschutzhelfern wird ein wesentlicher Beitrag zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz geleistet.

Die Teilnehmer kennen Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Organisation des Brandschutzes, Verhalten im Alarmfall, Brandbekämpfungseinrichtungen, Arten und Verwendung von Löschmitteln und Brandklassen. Sie kennen tragbare und fahrbare Feuerlöschgeräte und Wandhydranten und kennen die grundsätzliche Benutzung dieser Geräte.

Verantwortliche Mitarbeiter der Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Personen, welche die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen.

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers

  • Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, BGV A1, versicherungsrechtliche Vorgaben

  • Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel

  • Brandschutzorganisation im Unternehmen

  • Organisation der Gefahrenabwehr

  • Verhalten im Alarmfall

  • Taktik der Brandbekämpfung und Brandbekämpfungseinrichtungen

  • Entstehung von Bränden

  • Brandklassen

  • Löschübungen und praktischer Umgang mit Feuerlöschgeräten

Aufgrund der praktischen Übungen mit Feuerlöschgeräten bitten wir, eine Schutzbrille mitzubringen und - sofern möglich - Sicherheitsschuhe zu tragen.

Bei Bedarf kann die Schulung bei Ihnen vor Ort für Ihre Mitarbeitergruppe durchgeführt werden. Bezüglich der Erfordernisse bei Ihnen im Unternehmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

8:00 - 12:00 Uhr

  • Für Verpflegung ist während der theoretischen Schulungsteile im Schulungsraum gesorgt. Die Schulung endet vor der Mittagspause.

 

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Parkausweis für den Chemiepark GENDORF werden gebeten, den frei zugänglichen Parkplatz am Kraftwerk zu benutzen.

  • Anfahrtsplan: www.bit-gendorf.de/-/media/Internet/bit_gendorf_de/PDF/Gendorf_Chemiepark_Anfahrtsplan.ashx

30.11.2026 08:00 – 12:00 Uhr freie Plätze 290,0 EURO*
*zzgl. 19% USt.














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Teslime Alkaya
Tel.: +49 (0) 8679 7-4387
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