Sicherheit und Compliance allgemein

Hubarbeitsbühnen-Ausbildung

Jedes Jahr ereignen sich bei Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen Unfälle – auch tödliche. Untersuchungen zeigen, dass meist die Bediener nicht ausreichend geschult waren. Der Schlüssel für den sicheren und effizienten Einsatz von Arbeitsbühnen ist daher eine sorgfältige Ausbildung der Bediener.

 

Nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften dürfen Personen mit der Bedienung solcher Geräte nur beauftragt werden, wenn diese 18 Jahre alt sind und für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden (Befähigungsnachweis). Nach dem BG-Grundsatz DGUV Grundsatz 308-008 (Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen) beträgt die Dauer der Ausbildung einen Tag. Die Ausbildung umfasst Arbeitsbühnen der Kategorie Mobil Vertikal (3a / Scherenbühnen) und Mobil Boom (3b/ Selbstfahrende Gelenkteleskoparbeitsbühnen).

Erlangen des Befähigungsnachweises

Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen und benutzen müssen.

1. Theoretische Ausbildung

Dauer: 0,5 Tage

 

  • Rechtliche Grundlagen und Verantwortung

  • Haftung und Rechtsfolgen

  • Unfallgeschehen

  • Anforderungen an Bediener

  • Bauformen

  • Betrieb und Umgang/Standsicherheit

  • Schutzausrüstung gegen Absturz

 

2. Praktische Ausbildung

Dauer: 0,5 Tage

 

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne

  • Arbeitstägliche Sicht und Funktionsprüfung

  • Standsicheres Verfahren

  • Funktion des Notablass und Anlegen des Sicherheitsgeschirres

  • Abschlussprüfung

- Mindestalter 18 Jahre

- Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung nach G 25 (gültige Bescheinigung muss am Schulungstag vorhanden sein)

- Ob für den späteren Einsatz eine G41-Untersuchung (Absturzgefahr) erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des späteren Einsatzes.

- Bitte ein Ausweisdokument mitbringen

 

 

Die praktische Ausbildung (ab 13:00 Uhr) erfordert das Tragen von Sicherheitsschuhen, Sicherheitshelm und ein Sicherheitsgeschirr gegen Absturz. Falls Sie nicht in Besitz eines Sicherheitsgeschirrs sind, teilen Sie uns dies bitte bis 2 Tage vor Schulungsbeginn mit.

Die Schulung zur Benutzung von Hubarbeitsbühnen umfasst eine theoretische und praktischen Prüfung. Die Führerscheinausstellung erfolgt bei Bestehen der Prüfungen am Schulungstag.

Die theoretische und praktische Ausbildung führen Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung durch. Bei der Schulung nutzen wir unsere Ressourcen (Raum, Hubarbeitsbühnen, Übungsparcours).

 

Bei Bedarf kann die Schulung bei Ihnen vor Ort für Ihre Mitarbeitergruppe durchgeführt werden. Bezüglich der Erfordernisse bei Ihnen im Unternehmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

1 Tag















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