Jedes Jahr ereignen sich bei Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen Unfälle – auch tödliche. Untersuchungen zeigen, dass meist die Bediener nicht ausreichend geschult waren. Der Schlüssel für den sicheren und effizienten Einsatz von Arbeitsbühnen ist daher eine sorgfältige Ausbildung der Bediener.
Nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften dürfen Personen mit der Bedienung solcher Geräte nur beauftragt werden, wenn diese 18 Jahre alt sind und für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind. Ihre Befähigung muss nachgewiesen werden (Befähigungsnachweis). Nach dem BG-Grundsatz DGUV Grundsatz 308-008 (Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen) beträgt die Dauer der Ausbildung einen Tag. Die Ausbildung umfasst Arbeitsbühnen der Kategorie Mobil Vertikal (3a / Scherenbühnen) und Mobil Boom (3b/ Selbstfahrende Gelenkteleskoparbeitsbühnen).
Erlangen des Befähigungsnachweises
Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen und benutzen müssen.
1. Theoretische Ausbildung
Dauer: 0,5 Tage
Rechtliche Grundlagen und Verantwortung
Haftung und Rechtsfolgen
Unfallgeschehen
Anforderungen an Bediener
Bauformen
Betrieb und Umgang/Standsicherheit
Schutzausrüstung gegen Absturz
2. Praktische Ausbildung
Dauer: 0,5 Tage
Einweisung an der Hubarbeitsbühne
Arbeitstägliche Sicht und Funktionsprüfung
Standsicheres Verfahren
Funktion des Notablass und Anlegen des Sicherheitsgeschirres
Abschlussprüfung
- Mindestalter 18 Jahre
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung nach G 25 (gültige Bescheinigung muss am Schulungstag vorhanden sein)
- Ob für den späteren Einsatz eine G41-Untersuchung (Absturzgefahr) erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des späteren Einsatzes.
- Bitte ein Ausweisdokument mitbringen
Die praktische Ausbildung (ab 13:00 Uhr) erfordert das Tragen von Sicherheitsschuhen, Sicherheitshelm und ein Sicherheitsgeschirr gegen Absturz. Falls Sie nicht in Besitz eines Sicherheitsgeschirrs sind, teilen Sie uns dies bitte bis 2 Tage vor Schulungsbeginn mit.
Die Schulung zur Benutzung von Hubarbeitsbühnen umfasst eine theoretische und praktischen Prüfung. Die Führerscheinausstellung erfolgt bei Bestehen der Prüfungen am Schulungstag.
Die theoretische und praktische Ausbildung führen Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung durch. Bei der Schulung nutzen wir unsere Ressourcen (Raum, Hubarbeitsbühnen, Übungsparcours).
Bei Bedarf kann die Schulung bei Ihnen vor Ort für Ihre Mitarbeitergruppe durchgeführt werden. Bezüglich der Erfordernisse bei Ihnen im Unternehmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
1 Tag
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