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27.06.2017, Seminare

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Nachdem über viele Jahre zwischen Bund und Ländern diskutiert wurde, tritt sie nun zum 01.08.2017 in Kraft, die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV).
Durch diese neuen Regelungen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stellt sich für die Betreiber die Frage, inwieweit ein Bestandschutz ihrer Anlagen gegeben ist. Mit unserer Veranstaltung zeigen wir auf, welche betrieblichen Anforderungen auf die Betreiber zukommen und welche Maßnahmen abgeleitet werden müssen.
Vorgestellt wird auch der derzeitige Diskussionsstand mit den Behörden. Unsere InfraServ Gendorf-Experten aus dem Genehmigungsmanagement und der Sachverständigenorganisation stellen den aktuellen Sachstand aus betreiberspezifischer Sicht dar und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Gesetzgebung.

Die neue AwSV in der betrieblichen Praxis

Inhalte:

- Anforderungen an die Anlagenbetreiben
- Einstufung von Stoffen und Gemischen
- Betriebliche Umsetzung der AwSV
- Derzeitiger Diskussionsstand mit den Behörden
- Prüfungen nach der AwSV

Die Veranstaltung wird an zwei verschiedenen Terminen angeboten:
02.08.2017 und 05.10.2017

Dauer: 9:00 – 12:00 Uhr

Teilnahmegebühr pro Person: 150 €

Anmeldungen können per E-Mail an Martina Moser (martina.moser@bit-gendorf.de) vorgenommen werden.

Kontakt für fachliche Fragen:
Waltraut Rupp (Waltraut.Rupp@InfraServ.Gendorf.de), Tel: +49 8679 7-4901
Franz Alberer (Franz.Alberer@InfraServ.Gendorf.de), Tel: +49 8679 7-4962