Brandschutz

Brandschutzhelfer

Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz in der Pflicht, geeignete Notfallmaßnahmen zu treffen. Im Speziellen bei der Bekämpfung von Bränden und Evakuierung von Arbeitnehmern, ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern unverzichtbar. Diese Regelungen sind die Anforderungen an Brandschutzhelfer in der ASR A2.2. Mit Teilnahme am Kurs kommen Sie der Verpflichtung nach § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben nach ASR A2.2.

Die Teilnehmer kennen Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Organisation des Brandschutzes, Verhalten im Alarmfall, Brandbekämpfungseinrichtungen, Arten und Verwendung von Löschmitteln und Brandklassen. Sie kennen tragbare und fahrbare Feuerlöschgeräte und Wandhydranten und kennen die grundsätzliche Benutzung dieser Geräte.

Verantwortliche Mitarbeiter der Arbeitssicherheit, Mitarbeiter mit Brandschutzaufgaben, Personen, welche die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen.

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers

  • Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, BGV A1, versicherungsrechtliche Vorgaben

  • Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel

  • Brandschutzorganisation im Unternehmen

  • Organisation der Gefahrenabwehr

  • Verhalten im Alarmfall

  • Taktik der Brandbekämpfung und Brandbekämpfungseinrichtungen

  • Entstehung von Bränden

  • Brandklassen

  • Löschübungen und praktischer Umgang mit tragbaren und fahrbaren Feuerlöschgeräten und Wandhydranten

Aufgrund der praktischen Übungen mit Feuerlöschgeräten bitten wir eine Schutzbrille mitzubringen und - sofern möglich - Sicherheitsschuhe zu tragen.

 

Mitarbeiter, die nicht im Chemiepark GENDORF beschäftigt sind, werden gebeten, sich für die Besucheranmeldung spätestens eine Woche vor der Unterweisung an uns zu wenden. Bitte bringen Sie für den Zugang zum Chemiepark ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Bitte planen Sie mindestens 30 Minuten vor Beginn der Schulung am Zentraltor einzutreffen.

 

Mitarbeiter ohne Parkausweis für den Chemiepark GENDORF werden gebeten, den Besucherparkplatz am Zentraltor zu benutzen. Mitarbeiter des CPG werden gebeten, mit dem Fahrrad (sofern vorhanden) zur Schulung zu kommen, da die Praxis am Brandübungsplatz stattfindet.

 

 

8:00 - 12:00 Uhr

"Weiter so!"















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Teslime Alkaya
Tel.: +49 (0) 8679 7-4387
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